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Immobilienerbe - Was bedeuten Erbbaurecht oder Erbpacht?

Sie interessieren sich für das Thema Immobilienerbe? Wir von Theisinger Immobilien informieren Sie darüber, wie Ihnen ein Immobilienmakler im Erbfall weiterhilft und klären für Sie den Unterschied der Begriffe Erbbaurecht und Erbpacht.
 

Vererbung einer Immobilie - Theisinger Immobilien berät und hilft 

Die Vererbung einer Immobilie stellt sowohl Immobilieneigentümer als auch Erben vor viele Herausforderungen. Sofern eine Schenkung zu Lebzeiten ausgeschlossen wurde und kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir bei Theisinger Immobilien in Ingolstadt um die Sensibilität der Erbfrage und stehen Ihnen in dieser emotionalen Lebensphase beratend zur Seite. Ob Verkauf, Vermietung oder Wohnrecht: Gemeinsam finden wir die beste Lösung für alle Beteiligten.

Erbbaurecht und Erbpacht - Der historische Unterschied liegt im Detail

Die Unterscheidung zwischen Erbbaurecht und Erbpacht fällt Laien mitunter schwer, dabei gelten in Bezug auf die beiden ähnlich klingenden Begriffe klare Abgrenzungen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Erbpacht mittelalterlichen Ursprungs und in Deutschland bereits langjährig verboten ist. 

1. Erbbaurecht

Das Deutsche Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) regelt die wirtschaftliche Trennung zwischen Grundstückseigentum und Immobilieneigentum. Wer das Erbbaurecht erwirbt, gilt als Erbbaurechtsnehmer und ist dazu berechtigt, ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen, ohne das Grundstück an sich zu besitzen. Als rechtmäßiger Immobilieneigentümer spart sich der Erbbaurechtsnehmer somit die Kosten für den Grundstückskauf und ist im Gegenzug dazu verpflichtet, einen Erbbauzins an den Erbbaurechtsgeber zu zahlen. Dieser wiederum profitiert von den regelmäßigen Einnahmen und bleibt weiterhin Grundstückseigentümer. Dank des Erbbaurechts, welches laut Erbbaurechtsvertrag in der Regel eine Laufzeit von bis zu 99 Jahren vorsieht, rückt der Traum vom Eigenheim für viele Bauwillige in greifbare Nähe, zumal Erbbaurechtsnehmern nahezu dieselben Rechte eingeräumt werden wie Grundstückseigentümern. Als langjährige Immobilienmakler wissen wir von Theisinger Immobilien, dass Erben viele Fragen rund ums Thema Erbschaftsimmobilien haben und stehen Ihnen gerne mit unserem Partnernetzwerk aus Rechtsexperten zur Seite.

2. Erbpacht

Die Erbpacht ist in Deutschland gesetzlich verboten. Als eine frühe Form des mittelalterlichen Lehnswesens zahlte der Erbpächter dem sogenannten Lehnsherren als Grundstückseigentümer einen Betrag für die Nutzung des Grundstücks sowie des darauf stehenden Gebäudes. Um den Grund und Boden bewirtschaften und nutzen zu dürfen, entrichtete der Erbpächter darüber hinaus einen Erbzins an den Eigentümer, der entweder aus Naturalien oder Geld bestand. Im Gegensatz zum heute geltenden Gesetz hatten Erbpächter zu jener Zeit gegenüber dem Lehnsherren keinerlei Rechte, dafür aber zahlreiche Pflichten. Hierzu zählten beispielsweise die Instandhaltung von Grundstück und Gebäude, da die Erbpacht seitens des Lehnsherren andernfalls widerstandslos entzogen werden durfte. Falls Sie mehr über Immobilien und die Region erfahren möchten, stehen wir von Theisinger Immobilien Ihnen gerne zur Verfügung. Als lokale Makler in Ingolstadt kennen wir uns auf dem regionalen Immobilienmarkt bestens aus.

Sie benötigen professionellen Rat?

Sie haben Fragen zu den Themen Erbbaurecht oder Erbpacht und wünschen sich weiterführende Informationen bezüglich Ihrer Erbimmobilie? Gerne stehen wir Ihnen für einen persönlichen Beratungstermin bei Theisinger Immobilien in Ingolstadt zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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